Ich war beruflich unterwegs und hatte noch einen Kunden im Ohren mit den häufig gehörten Fragen wie "warum man auf eine Maschine da und da noch Warnhinweis kleben muss, wo das doch eigentlich sofort ersichtlich ist". Ja, weil sich das aus der Risikobeurteilung, die ist seit 1995 Pflicht für bei der Konstruktion von Maschinen, ergibt. Dabei ist es aufgefallen: das Vorgehen wie bei einer Risikobeurteilung ist im Strassenverkehr ist eher unbekannt, denn es gibt dort nur das Verfahren Sicherheitsaudit. So wird eher auf die Ausgestaltung von fahrbahnen oder Fuißwegen geachtet, nicht aber auf die generelle Frage, welche Verkehrsmittel dort angebracht sind. Dabei wäre es mit den in Deutschland vorhandenen Erfahrungen leicht, die Erfahrungen aus dem Maschinenbau auf den Straßenverkehr zu übertragen, auch wenn dies teilweise ein Umdenken erfodert, weil man feststellen kann, dass bestimmte Verkehrsmittel dort einfach nicht passen.
Die Beschilderung und Ausgestaltung einer Fahrbahn ist abhängig von einer Risikobeurteilung. Diese Risikobeurteilung beschreibt,
Denn bei Straßen wird es richtig interessant, welche Nutzergruppen dort herumfahren - und es sind viele Nutzungsoptionen denkbar. Sind es Berufskraftfahrer, sind es alte Leute, spielen da Jugendliche mit Mofas? All diese Gruppen haben ganz unterschiedliche Angewohnheiten haben und mal mit ganz unterschiedlichen Defekten rechnen muss. Jeder Autofahrer lernt kurz vor der Führerscheinprüfung an einem Zebrastreifen, wo kleine Kinder in der Nähe sind, nicht irgendwie Gas geben, sondern ganz ganz vorsichtig heran zu schleichen. Es funktioniert auch erstaunlicherweise, weil auch die Strafen für solche vergehen dort sehr drakonisch sind.
Das Thema wurde 2023 von mir angekratzt, dann hieß es von Fachleuten "so etwas haben wir doch schon lange" und nicht so verstanden haben wie ich es verstehe. Falls es nicht aufgefallen ist, nochmal der Hinweis: es geht darum dem Nutzer, insbesondere dem seltenen Nutzer der sich z.B. mit einem 40tonner verfahren hat, wieder aus dem Gebiet heraus zu bekommen. Die klassischen Mittel nach RAS-RAL aktuell (2025) vom BMDV nennen wunderbar aufgelistet Dinge wie "Konfliktwahrscheinlichkeit zwischen rechtsabbiegenden Fahrzeugen und Radfahrern" oder erkennen nicht, wo das Problem entstand. Ich habe eher den Eindruck, es wird mit den bestehenden Verfahren ein großer Kreis an Beteiligten (monetär) zufrieden gestellt, aber eben nicht die Betroffenen. Dabei könnten Wohngebiete so schön sein ohne lärmende Eisenbahn (Straßenbahn) und ohne 40Tonner (Linienbus) und ohne Parkplatzsuchverkehr. Und Industriegebiete könnten sicher und angenehm zu befahren sein, wenn PKW und LKW klare Flächen nutzen könnten und nicht unsicher auf der Straße halten oder gar campieren müssten.